Regelungsvorhaben
Schutz von Sicherheitsdiensten muss verbessert werden
Angegeben von:
Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. - ASW Bundesverband (R000819)
am
25.07.2024
Beschreibung:
Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten (Vorgang)
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-