Regelungsvorhaben

Schutz von Sicherheitsdiensten muss verbessert werden

Angegeben von:
Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. - ASW Bundesverband (R000819) am 25.07.2024

Beschreibung:
Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407220004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 22.07.2024 an:

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