Regelungsvorhaben

Apotheken-Reformgesetz

Aktiv vom 24.07.2024 bis 28.01.2025

Angegeben von:
BKK Dachverband e.V. (R002706) am 24.07.2024

Beschreibung:
Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte jedoch nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränkt sein. Die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung sollen als Obergrenze dienen. Rabatte von Großhandlungen an Apotheken sind abzulehnen. Die Apothekenvergütung sollte vom prozentualen Aufschlag zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung umverteilt werden. Mehr Transparenz über die regionale Apothekenverteilung und ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken sind erforderlich. Der prozentuale Aufschlag sollte gedeckelt werden. Eine Reduktion des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen ist nötig. Eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen würde den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407240004 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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