Regelungsvorhaben
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025
Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191)
am
23.07.2024
Beschreibung:
Das IDW unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Einführung der elektronischen Rechnung voranzutreiben. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für dieses Vorhaben ist die Schaffung einer breiten Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen. Es ist daher zu begrüßen, dass im Entwurf des BMF-Schreibens zu einer Reihe von Fragen aus der Anwendungspraxis Stellung genommen wird, u. a. im Hinblick auf das Recht zum Vorsteuerabzug und den Umgang mit Dauerschuldverhältnissen. Das IDW regt an, einige Klarstellungen vorzunehmen. Dies betrifft u.a. die Ausführungen im Entwurf des BMF-Schreibens zur Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, zu den Rechnungsformaten, zum Umfang und der Übermittlung von E-Rechnungen sowie zum Vorsteuerabzug.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 Datum des Referentenentwurfs: 13.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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