Regelungsvorhaben

Evaluierung Hinweisgeberschutzgesetz

Angegeben von:
Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) (R003594) am 23.07.2024

Beschreibung:
Es muss evaluiert werden, wie oft neue Meldekanäle tatsächlich genutzt wurden. Ohne positive Evaluierung sollte das Gesetz abgeändert werden oder auslaufen oder zumindest die Schwelle hochgesetzt werden, ab der das Gesetz greift, z.B. auf 500 Mitarbeiter. Alle neuen Regulierungen und Gesetze, die für Freiberufler erhöhten Aufwand bedeuten, sollten grundsätzlich nur befristet eingeführt werden. Wenn sie nicht positiv evaluiert werden, also eine positive Wirkung bei geringen Erfüllungsaufwand und unerwünschten Nebenwirkungen entfalten, dann sollte das Gesetz automatisch auslaufen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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