Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung NotfallG

Angegeben von:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. (R000628) am 22.07.2024

Beschreibung:
Die bestehende flächendeckende Notdienstregelung der Apotheken soll verändert werden. Sog. Pseudoapotheken, die nicht die Vorgaben nach der ApBtrVO erfüllen müssen,sollen auf dem Gelände von Notfallpraxen angesiedelt werden. Notdienstpraxen soll ein Dispensierrecht für AM eingeräumt werden. Damit wird das bislang bestehende und von den zust. Aufsichtsbehörden organisierte Notdienstnetz der Apotheken ausgehöhlt. Die Qualitätsanforderungen an die AM-Versorgung im Notdienst wird gemindert. Ein Dispensierrechtes der Notdienstärzte höhlt bestehende Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsregelungen aus (Securpharm, Preisbindung, Rabattverträge etc.). Der ohnehin unwirtschaftliche Notdienstbetrieb einer Apotheke, der ja zur Flächendeckung bestehen bleiben muß, wird damit noch unwirtschaftlicher.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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