Regelungsvorhaben

Einführung eines Verrechnungsmodells zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (R001167) am 22.07.2024

Beschreibung:
Das Ziel ist die EU-konforme und in den EU-Nachbarstaaten übliche Einführung des Verrechnungssystems auch in Deutschland, um einen Wettbewerbsnachteil und Standortnachteil zu beseitigen. Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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