Regelungsvorhaben
Einführung eines Verrechnungsmodells zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (R001167)
am
22.07.2024
Beschreibung:
Das Ziel ist die EU-konforme und in den EU-Nachbarstaaten übliche Einführung des Verrechnungssystems auch in Deutschland, um einen Wettbewerbsnachteil und Standortnachteil zu beseitigen.
Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten
Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im
Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]