Regelungsvorhaben

Selbstbestimmungsgesetz

Angegeben von:
Deutscher Bundesjugendring e.V. (R000522) am 22.07.2024

Beschreibung:
Junge Menschen ab 14 Jahren müssen ohne die Zustimmung ihrer Eltern die Erklärung über die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens abgeben können. Daher ist es nur konsequent ihnen auch die Mündigkeit in der Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität zuzugestehen. Abschaffung der Wartefristen Das Offenbarungsverbot sollte keine Ausnahmen enthalten, auch um die Selbstbestimmung junger Menschen und die Anerkennung der eigenen Identität zu stärken. Die Entscheidung zu einer Auskunft über ehemalige Eintragungen muss bei der betroffenen Person liegen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407190004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

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