Regelungsvorhaben
Einsichtnahme in die Patientenakte
Angegeben von:
VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (R000881)
am
19.07.2024
Beschreibung:
Bedingt durch aktuelle EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 26.10.2023, Az C-307/22) ist eine Neuregelung des § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte geplant. Die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie soll sich danach künftig auch auf den Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB erstrecken. Damit sollen § 630g BGB und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang gebracht werden.
Der VID setzt sich in diesem Zusammenhang für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang mit Patientenakten und Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der (insolvenzbedingten) Schließung von Gesundheitseinrichtungen ein und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2407190012 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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