Regelungsvorhaben

Einführung eines Berufsgesetzes für den Beruf des Osteopathen / der Osteopathin

Aktiv vom 18.07.2024 bis 05.01.2026

Wieder aktiv seit 21.07.2026

Angegeben von:
Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (R003468) am 18.07.2024

Beschreibung:
Die Qualitätsanforderungen und weitere Voraussetzung des Führens der Berufsbezeichnung „Osteopath“/“Osteopathin“ sollten zwecks Sicherstellung des Patienten und Verbraucherschutzes gesetzlich geregelt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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