Regelungsvorhaben
Einführung eines Berufsgesetzes für den Beruf des Osteopathen / der Osteopathin
Aktiv vom 18.07.2024 bis 05.01.2026
Wieder aktiv seit 21.07.2026
Angegeben von:
Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (R003468)
am
18.07.2024
Beschreibung:
Die Qualitätsanforderungen und weitere Voraussetzung des Führens der Berufsbezeichnung „Osteopath“/“Osteopathin“ sollten zwecks Sicherstellung des Patienten und Verbraucherschutzes gesetzlich geregelt werden.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]