Regelungsvorhaben
Delegierter Rechtsakt zur EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zur Ad-hoc-Publizität (Art. 17 MAR)
Angegeben von:
Deutsches Aktieninstitut e. V. (R000613)
am
16.07.2024
Beschreibung:
Nach Art. 17 der durch den EU Listing Act geänderten EU-Marktmissbrauchsveordnung wird die EU-Kommission einen Delegierten Rechtsakt erlassen, der bestimmt, zu welchem Zeitpunkt Insiderinformationen von börsennotierten Unternehmen ad hoc veröffentlicht werden müssen. Dazu wird sie eine nicht abschließende Liste solcher Informationen und Veröffentlichungszeitpunkte erstellen, von der in hohem Maße abhängt, ob es in der Praxis zu anwenderfreundlichen und für den Kapitalmarkt angemessenen Regelungen kommt. Das Deutsche Aktieninstitut hat ein Diskussionspapier dazu erarbeitet, um Hinweise aus der Praxis zu geben.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]