Regelungsvorhaben

Einsatz für Sicherstellung praktikabler Strukturen zur Erbringung des Sachkundenachweises Biozide für Einzelhandel mit effizienter Kostenstruktur

Angegeben von:
COMPO GmbH (R003041) am 16.07.2024

Beschreibung:
Die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) sieht u.a. vor, dass ab Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot und eine Beratungspflicht für bestimmte Biozid-Produkte gelten wird. Auf diese Weise soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden. Aktuell gibt es nur sehr wenige Verkäufer die nach der ChemBiozidDV sachkundig sind. Vor diesem Hintergrund setzt sich COMPO für die Sicherstellung von praktikablen Strukturen zur Erbringung eines Sachkundenachweises Biozide für den Einzelhandel mit einer effizienten Kostenstruktur ein

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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