Regelungsvorhaben
Einsatz für Sicherstellung praktikabler Strukturen zur Erbringung des Sachkundenachweises Biozide für Einzelhandel mit effizienter Kostenstruktur
Angegeben von:
COMPO GmbH (R003041)
am
16.07.2024
Beschreibung:
Die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) sieht u.a. vor, dass ab Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot und eine Beratungspflicht für bestimmte Biozid-Produkte gelten wird. Auf diese Weise soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden.
Aktuell gibt es nur sehr wenige Verkäufer die nach der ChemBiozidDV sachkundig sind. Vor diesem Hintergrund setzt sich COMPO für die Sicherstellung von praktikablen Strukturen zur Erbringung eines Sachkundenachweises Biozide für den Einzelhandel mit einer effizienten Kostenstruktur ein
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]