Regelungsvorhaben

Einsatz für Sicherstellung praktikabler Strukturen zur Erbringung des Sachkundenachweises Biozide für Einzelhandel mit effizienter Kostenstruktur

Angegeben von:
COMPO GmbH (R003041) am 16.07.2024

Beschreibung:
Die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) sieht u.a. ein Selbstbedienungsverbot und eine Beratungspflicht für bestimmte Biozid-Produkte vor. Auf diese Weise soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden. COMPO setzt sich dafür ein, dass im Rahmen einer etwaigen Anpassung der ChemBiozidDV eine Anerkennung von Beratungsvideos als Nachweis der erfolgten Beratung vorgesehen werden kann und dadurch die Wiedereröffnung des Onlinehandels möglich wird sowie für eine grundsätzliche Überprüfung bestehender Regelungen im Sinne des Bürokratieabbaus.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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