Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Kein vorbeugender Einsatz von Arzneimitteln ohne hinreichende Evidenz, keine Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen zulasten Versorgungsqualität

Angegeben von:
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) (R001177) am 15.07.2024

Beschreibung:
Kein Anspruch der Versicherten auf Statine zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen allein auf Grundlage von Risikobewertung Kein Anspruch von Versicherten auf jährliche Beratung mit Messungen in Form pharmazeutischer Dienstleistungen zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus, jährliche Beratung mit Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen und Beratung und Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und weiteren Risikoerkrankungen, insbesondere Blutwerte sowie Blutdruck

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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