Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Kompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung für Festlegung des Leistungsumfangs
Angegeben von:
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) (R001177)
am
15.07.2024
Beschreibung:
Keine Ermächtigung des BMG, mit Zustimmung des Bundesrates Gesundheitsuntersuchungen zu Lasten der Krankenkassen zu bestimmen entgegen des Wirtschaftlichkeitsgebots ohne ausreichende Evidenzgrundlage, unabhängig der Eigenverantwortung der Versicherten oder gegen Richtlinien und Entscheidungen des G-BA
Beibehaltung der ausschließlichen Kompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung, in einem gehörigen Verfahren auf Grundlage von Evidenz den Leistungsumfang, die Anforderungen an die Durchführungen der Untersuchung und die Höhe der Vergütung festzulegen
Reduzierung Regelungen zum Verfahren für Ausgestaltung der Richtlinien des G-BA
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]