Regelungsvorhaben

Keine unnötigen bürokratischen Belastungen durch Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Angegeben von:
Siemens AG (R001875) am 15.07.2024

Beschreibung:
Vermeidung von Dopplungen mit bestehenden rechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene und zusätzlicher Bürokratie durch Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Betroffene Interessenbereiche (2)

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