Regelungsvorhaben
Reform der Notfallversorgung
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (R002348)
am
11.07.2024
Beschreibung:
Die DGPPN wirbt dafür, dass psychiatrische Expertise in der Notfallversorgung und in den integrierten Notfallzentren unbedingt repräsentiert sein muss. Es fehlt allerdings bislang an konkreten Vorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden psychiatrischen Notfallstrukturen geregelt werden soll. Die DGPPN empfiehlt, potenzielle Schnittstellen mit den angekündigten flächendeckenden psychiatrischen Notfall- und Krisendiensten bereits mitzudenken. Weiterhin besteht die Sorge, dass die geplante Reformierung nicht ressourcenneutral machbar sein wird. Ein Abzug von Mitteln von Personalressourcen aus anderen Bereichen der Versorgung muss unbedingt vermieden werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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