Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Einführung einer Abfall-Ende-Verordnung für mineralische Bauabfälle bzw. Recyclingprodukte

Angegeben von:
Verein Deutscher Zementwerke e.V. (R000549) am 09.07.2024

Beschreibung:
Das Bundesumweltministerium arbeitet an einem Entwurf für eine Abfall-Ende-Verordnung. Diese soll klar benennen, für welche mineralischen Bauabfälle unter welchen Umständen die Pro- dukteigenschaft gilt. Darin besteht großes Potenzial die diesbezüglich teils große Unsicherheit in der Industrie abzubauen. Die Verordnung sollte auch über die Ersatzbaustoffverordnung hinausgehende Anwendungen von Recycling-Baustoffen in den Blick nehmen (z.B. Ingenieurbauwerke, Hochbau) und möglichst konkret auf die verschiedenen Stoffströme eingehen, wie z.B. die Recycling-Gesteinskör- nungen aus Beton- und Mauerwerksbruch oder die Beton- und Ziegelbrechsande. Hierbei könnte auch adressiert werden, wie mit geringfügig asbestbelasteten Bauschuttmengen umzugehen ist.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407090030 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 09.07.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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