Regelungsvorhaben
Einführung einer Abfall-Ende-Verordnung für mineralische Bauabfälle bzw. Recyclingprodukte
Angegeben von:
Verein Deutscher Zementwerke e.V. (R000549)
am
09.07.2024
Beschreibung:
Das Bundesumweltministerium arbeitet an einem Entwurf für eine Abfall-Ende-Verordnung. Diese soll klar benennen, für welche mineralischen Bauabfälle unter welchen Umständen die Pro-
dukteigenschaft gilt. Darin besteht großes Potenzial die diesbezüglich teils große Unsicherheit in der
Industrie abzubauen. Die Verordnung sollte auch über die Ersatzbaustoffverordnung hinausgehende
Anwendungen von Recycling-Baustoffen in den Blick nehmen (z.B. Ingenieurbauwerke, Hochbau) und
möglichst konkret auf die verschiedenen Stoffströme eingehen, wie z.B. die Recycling-Gesteinskör-
nungen aus Beton- und Mauerwerksbruch oder die Beton- und Ziegelbrechsande. Hierbei könnte auch
adressiert werden, wie mit geringfügig asbestbelasteten Bauschuttmengen umzugehen ist.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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