Regelungsvorhaben
Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
Angegeben von:
isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (R000099)
am
05.07.2024
Beschreibung:
Die Zielsetzung der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV) besteht darin, die Struktur, Vergabe, Aufbewahrungsfrist und Kommunikation einer steuerlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige zu regeln. Diese WId-Nr. ermöglicht zukünftig eine eindeutige und registerübergreifende Identifizierung von Unternehmen im Register für Unternehmensbasisdaten.
So soll der bürokratische Aufwand von Unternehmen reduziert werden, indem alle Ämter und Behörden auf diesen einen Datensatz zurückgreifen können.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (WIdV) Datum des Referentenentwurfs: 25.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Selbständigkeit; Soloselbständige; Veranstaltungswirtschaft
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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