Regelungsvorhaben
Begrenzung des Gesamtbeitragssatzes zur Sozialversicherung auf unter 40 Prozent
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
03.07.2024
Beschreibung:
Um die Abgabebelastung dauerhaft in einem vertretbaren Maß zu halten, müssen in allen Sozialversicherungszweigen Maßnahmen ergriffen werden, die eine nachhaltige Finanzierbarkeit sicherstellen und Beitragssatzanstiege ausschließen. Wir fordern eine Deckelung des Gesamtbeitragssatzes auf maximal 40 Prozent.
- Arbeitslosenversicherung [alle RV hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]