Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Notfallgesetz

Angegeben von:
Pharma Deutschland e.V. (R000739) am 03.07.2024

Beschreibung:
Ziel des Entwurfs ist die Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen und gleichwertigen Notfallversorgung für alle Hilfesuchenden. Hierfür müssen die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, da eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfall- und Akutversorgung essenzieller Bestandteil einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung ist.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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