Regelungsvorhaben
Ergänzung Art. 3 (3) Grundgesetz um den Begriff "sexuelle Identität"
Angegeben von:
Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. (R000555)
am
02.07.2024
Beschreibung:
Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung.
BISS e.V. setzt sich für die Ergänzung von Art. 3 (3) GG um den Begriff "sexuelle Identität" zum umfassenden Schutz von LSBTIQ* durch das Grundgesetz ein.
BISS e.V. ist Mitglied des Rundentischs GRUNDGESETZ FÜR ALLE und Erstunterzeichnerin der dazugehörigen, seit Februar 2020 bestehenden Initiative aus Organisationen und Einzelpersonen der LSBTIQ*-Community.
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]