Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen

Angegeben von:
Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (R000918) am 02.07.2024

Beschreibung:
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2407020013 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.07.2024 an:

  2. SG2408290005 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.08.2024 an:

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