Regelungsvorhaben

TabStÄndG

Angegeben von:
Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) (R000682) am 30.06.2024

Beschreibung:
Erlaubnis zur Abgabe von Wasserpfeifentabak an Konsumenten in Shisha-Bars in unverschlossenen Einzelportionen (sog. Köpfe) durch Änderung des § 25 TabStG u.w. zur Herstellung der Steuergerechtigkeit und zur Anpassung der Steuergesetzgebung an die Lebensrealität der Wirtschaftsteilnehmer.

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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