Regelungsvorhaben
TabStÄndG
Angegeben von:
Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) (R000682)
am
30.06.2024
Beschreibung:
Erlaubnis zur Abgabe von Wasserpfeifentabak an Konsumenten in Shisha-Bars in unverschlossenen Einzelportionen (sog. Köpfe) durch Änderung des § 25 TabStG u.w. zur Herstellung der Steuergerechtigkeit und zur Anpassung der Steuergesetzgebung an die Lebensrealität der Wirtschaftsteilnehmer.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]