Regelungsvorhaben

Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten UBSKMG

Angegeben von:
ECPAT Deutschland e.V. (R006797) am 30.06.2024

Beschreibung:
Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG) Wie in §1 Abs.1 festgehalten haben alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung und Gewalt. Betonen möchten wir ausdrücklich, dass hier die Begrifflichkeit Ausbeutung bestehen bleiben sollte, wegen des Profits dritter Personen. Es ist wichtig, dass dies auch explizit benannt wird.

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • KInderrechte und Kinderschutz
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