Regelungsvorhaben
Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten UBSKMG
Angegeben von:
ECPAT Deutschland e.V. (R006797)
am
30.06.2024
Beschreibung:
Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen
sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz
– UBSKMG)
Wie in §1 Abs.1 festgehalten haben alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Schutz vor
sexueller Ausbeutung und Gewalt. Betonen möchten wir ausdrücklich, dass hier die
Begrifflichkeit Ausbeutung bestehen bleiben sollte, wegen des Profits dritter Personen. Es ist
wichtig, dass dies auch explizit benannt wird.
- KInderrechte und Kinderschutz