Regelungsvorhaben

Keine Umsatzsteuerbelastung für Bildungsleistungen privater Träger

Angegeben von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 30.06.2024

Beschreibung:
In dem vom Bundeskabinett am 5. Juni 2024 beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 findet sich in Artikel 21 Nr. 4b eine Regelung zu § 4 Nr. 21 UStG, die sich auf die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen bezieht. Der bpa befürchtet, dass dadurch Fortbildungen privater Träger womöglich künftig einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen könnten, da sie bei der Befreiung nicht ausdrücklich genannt werden. Dieses hätte fatale Auswirkungen auf die privaten Träger und damit auch auf die Fachkräftesituation in der Pflege insgesamt. Deswegen spricht sich der bpa dafür aus, dass die Umsatzsteuerbefreiung auch für Fortbildungen gelten soll, die von privaten Trägern erbracht werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406300006 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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