Regelungsvorhaben
Umsetzung der ChemBiozidDV
Angegeben von:
Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH (R001413)
am
30.06.2024
Beschreibung:
Die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) sieht u.a. vor, dass ab Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot und eine Beratungspflicht für bestimmte Biozid-Produkte gelten wird. Auf diese Weise soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden.
Aktuell gibt es nur sehr wenige Verkäufer die nach der ChemBiozidDV sachkundig sind. Vor diesem Hintergrund setzt sich COMPO für die Sicherstellung von praktikablen Strukturen zur Erbringung eines Sachkundenachweises Biozide für den Einzelhandel mit einer effizienten Kostenstruktur ein.
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Auftrag
Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Terminen zu Bundespolitikern. Positionspapiere entwerfen.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (2):
Betraute Personen (2):
- Rosa Täuber
- Fiona Seiler
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