Regelungsvorhaben

Umsetzung der ChemBiozidDV

Angegeben von:
Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH (R001413) am 30.06.2024

Beschreibung:
Die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) sieht u.a. vor, dass ab Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot und eine Beratungspflicht für bestimmte Biozid-Produkte gelten wird. Auf diese Weise soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden. Aktuell gibt es nur sehr wenige Verkäufer die nach der ChemBiozidDV sachkundig sind. Vor diesem Hintergrund setzt sich COMPO für die Sicherstellung von praktikablen Strukturen zur Erbringung eines Sachkundenachweises Biozide für den Einzelhandel mit einer effizienten Kostenstruktur ein.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Terminen mit Bundestagsabgeordneten und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Bundesumweltministerium, um die Umsetzung der ChemBiozidDV zu begleiten.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (2):

    Betraute Personen (2):

    1. Fiona Seiler
    2. Rosa Täuber
Nach oben blättern