Regelungsvorhaben
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Betäubungsmittelverordnungen
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
30.06.2024
Beschreibung:
Die Bundesärztekammer begrüßt grundsätzlich das Regelungsvorhaben.
Der Verordnungsgeber wird darauf hingewiesen, dass zeitliche Vorgaben des SGB V, nach denen Betäubungsmittel elektronisch (E-BTM) verordnet werden müssen, absehbar nicht eingehalten werden können, da es an Vorarbeiten der gematik mangelt. Weiterhin wurden auf die notwendige Schaffung der finanziellen Rahmenbedingungen der Einführung von E-BTM für Praxen verwiesen.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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