Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Betäubungsmittelverordnungen

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 30.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesärztekammer begrüßt grundsätzlich das Regelungsvorhaben. Der Verordnungsgeber wird darauf hingewiesen, dass zeitliche Vorgaben des SGB V, nach denen Betäubungsmittel elektronisch (E-BTM) verordnet werden müssen, absehbar nicht eingehalten werden können, da es an Vorarbeiten der gematik mangelt. Weiterhin wurden auf die notwendige Schaffung der finanziellen Rahmenbedingungen der Einführung von E-BTM für Praxen verwiesen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2406270090 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.03.2024 an:

  2. SG2412110013 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.10.2024 an:

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