Regelungsvorhaben
Aufnahme einer Regelung zur Organisationsverantwortung in das Recht des Behandlungsvertrages im BGB
Aktiv vom 30.06.2024 bis 06.05.2026
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
30.06.2024
Beschreibung:
Klarstellung, dass die Behandlung auch in organisatorischer Hinsicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat.
Stärkere Fokussierung bei Arzthaftpflichtfragen auf die organisatorische Verantwortung patientenferner Entscheider.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]