Regelungsvorhaben

ApoG: Die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen systemgerecht sicherstellen

Aktiv vom 29.06.2024 bis 01.07.2024

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 29.06.2024

Beschreibung:
Die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen muss für GKV und PKV getrennt abgewickelt werden. Alternativ sollte auf den fixen Zuschlag zum Preis verzichtet werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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