Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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NotfallGesetz: Systemgerechte Finanzierung ermöglichen

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 29.06.2024

Beschreibung:
Leistungen können in der PKV nur dann finanziert und entsprechend kalkuliert werden, wenn sie einem Behandlungsfall zugeordnet werden können. Pauschale Finanzierungen, zumal der vertragsärztlichen Versorgung, sind nicht möglich.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407010021 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.06.2024 an:

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