Regelungsvorhaben

Versorgungsauflage Tankstellen

Angegeben von:
Orangegas Germany GmbH (R006104) am 28.06.2024

Beschreibung:
Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine praxisgerechte Ausgestaltung des Gesetzes und eine Vermeidung von unwirtschaftlichen Maßnahmen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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