Regelungsvorhaben

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht.

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (R002929) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesregierung ist verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umzusetzen. Der BDL schlägt in diesem Rahmen vor – in Einklang mit Unionsrecht – auf zusätzliche Verpflichtungen zur Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF), die über die von der Verordnung (EU) 2023/2405 vorgeschriebenen Mindestanteile hinausgehen, zu verzichten. Stattdessen sollen attraktive Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen mehr SAF einsetzen als durch die europäische Verordnung vorgegeben ist.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260264 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.04.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

        • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]

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