Regelungsvorhaben
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht.
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (R002929)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Bundesregierung ist verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umzusetzen. Der BDL schlägt in diesem Rahmen vor – in Einklang mit Unionsrecht – auf zusätzliche Verpflichtungen zur Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF), die über die von der Verordnung (EU) 2023/2405 vorgeschriebenen Mindestanteile hinausgehen, zu verzichten. Stattdessen sollen attraktive Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen mehr SAF einsetzen als durch die europäische Verordnung vorgegeben ist.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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