Regelungsvorhaben
Berücksichtigung der Interessen des Lebensmitteleinzelhandels bei den geplanten Änderungen agrarrechtlicher Vorschriften
Angegeben von:
TKM Consulting GmbH (R001839)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Bei der geplanten Änderung agrarrechtlicher Vorschriften sollen die berechtigten Interessen des Lebensmitteleinzelhandels angemessen berücksichtigt werden. So sollte beim AgrarOLkG von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11948 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Auftrag
Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):
Betraute Personen (1):
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Martin Dörmann
Funktion: Geschäftsführer
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