Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Referentenentwurf BMG eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)

Angegeben von:
Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) (R001682) am 28.06.2024

Beschreibung:
Schaffung einer Doppelstruktur durch "zweite Offizin" neben der "normalen" Notdienstapotheke; Benachteiligung des "normalen" Notdienstes; ärztliches Dispensierrecht, solange kein Versorgungsvertrag mit Apotheke geschlossen wurde, ist nicht erforderlich.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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