Regelungsvorhaben
Verpflichtende Elementarschadenversicherung
Angegeben von:
Bund der Versicherten e. V. (R003297)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Wir schlagen dazu kollektives Pflichtsystem vor, das die Bundesländer zusammen
mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag
auf die Grundsteuer finanzieren. Wer eine private Elementarschadenversicherung hat,
wird von dem Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit.
Es wird ein Risikopool zur Regulierung von erweiterten Elementarschäden auf
Ebene des Bundeslandes eingerichtet (bzw. gemeinsame Poollösungen mehrerer
Bundesländer).
Die Bundesländer entscheiden eigenständig über die Ausgestaltung
Der Betrieb des Risikopools sowie die Leistungsregulierung werden an private
Versicherer ausgeschrieben
Im Schadensfall reguliert der Risikopool bis die Rücklage aufgebraucht ist (ggf.
nach Quote).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8732 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.03.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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