Regelungsvorhaben
Forcierung der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz)
Angegeben von:
Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) (R002425)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die WV Stahl setzt sich dafür ein, dass die CSRD 1:1 in nationales Recht umgesetzt wird. Hierbei soll nicht über die Vorgaben der RL hinausgegangen werden; Wettbewerbsnachteile und doppelte Berichtspflichten für deutsche Unternehmen sollen vermieden werden; Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung soll forciert werden, Bestellung von Nachhaltigkeitsprüfern und Zulassung unabhängiger Prüfdienstleister sollen vereinfacht werden, Konsolidierungskreise klarer definiert und Übergangslösung für Unternehmen sollen geschaffen werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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