Regelungsvorhaben

Neufassung Umweltrechtsbehelfsgesetz

Angegeben von:
Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. (R001103) am 28.06.2024

Beschreibung:
Voraussetzung für eine Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes muss ein § 1 UmwRG mit Generalklausel sein. Eine Erweiterung der enumerativen Liste ist abzulehnen. Nur eine Generalklausel würde einige wichtige Probleme des aktuellen UmwRG lösen. Nicht nur führt sie zur Rechtskonformität mit dem Europa- und Völkerrecht und erhöht die Leserlichkeit und Verständlichkeit des Gesetzes. Sie würde auch zu mehr Rechtssicherheit und der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren führen. Im Übrigen muss das Gesetz grundlegend um Leserlichkeit und Rechtssicherheit verbessert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13081 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMUV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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