Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361) am 28.06.2024

Beschreibung:
Anpassung einiger im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen, sowie - Herausnahme der PAR-Leistungen aus der Regelungswirkung des § 85 Abs. 3a SGB V für das Jahr 2024, - Beseitigung des gesetzlichen Darlehensverbots, - Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) durch räumlich-fachliche Begrenzung - Ablehnung Prüfrecht des Bundesrechnungshofs (BRH) gegenüber den K(Z)Ven, der K(Z)BV und dem G-BA

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406280124 (PDF - 15 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.04.2024 an:

Nach oben blättern