Regelungsvorhaben
Verschiedene Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz
Angegeben von:
BP Europa SE (R001753)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Anpassungen des WindSeeG zur Stärkung der Realisierbarkeit von Projekten:
- Bindung der Frist zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen an den Fertigstellungstermin der Netzanbindung und nicht an den Zeitpunkt des Zuschlages
- Frist zur Herstellung technischer Betriebsbereitschaft auf mindestens 12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5.)
- Der verpflichtende Zuschlagsentzug durch die BNetzA soll in eine „Kann“ Option umgewandelt werden.
- Faire Risikoverteilung von Betreiber und Netzbetreiber herstellen
- Bei Verzögerungen der Netzfertigstellungstermine von mehr als einem Jahr sollte sich auch die Zahlung der 10% der zweiten Gebotskomponente um die Zeitspanne der Verzögerung verschieben.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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SG2406240009 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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