Regelungsvorhaben

Berücksichtigung unabhängigen Dritter Dienstleister für Validierungsverfahren im Rahmen des BVaDiG

Angegeben von:
DEKRA SE (R003168) am 28.06.2024

Beschreibung:
DEKRA begrüßt, dass es Arbeitnehmer:innen ohne formalen Abschluss und mit Berufserfahrung in einem gesetzlich geregelten Validierungsverfahren ermöglicht wird, den Zugang zu Weiterqualifizierung zu erhalten. Im Sinne der zielführenden, effektiven und zeitnahen Umsetzung des Validierungsregimes gilt es Kammern und unabhängige Dritte Dienstleister für Validierungsverfahren gleichermaßen zu berücksichtigen - als Voraussetzung der Nutzung des gesamten Fachkräftepotenzials in Deutschland. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Prognose des IAB (2023) von ca. 7 Millionen fehlender Arbeitskräfte in Deutschland bis 2035.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11802 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10857 - Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Clara Bünger, Dr. André Hahn, weiterer - Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/10801 - Ausbildungsqualität verbessern -Berufsbildungsgesetz umfassend novellieren
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 73/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412130005 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.09.2024 an:

      • Bundesregierung

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