Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Angegeben von:
DEKRA SE (R003168) am 28.06.2024

Beschreibung:
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen – die auf über 15.000 berichtspflichtige Unternehmen allein in Deutschland zukommen – gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2406250140 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2406260187 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

  3. SG2406260189 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.04.2024 an:

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