Regelungsvorhaben

Nationale Durchführung des EU-Datengesetzes (Data Act)

Angegeben von:
Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V. (R006319) am 28.06.2024

Beschreibung:
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene ist es nun Aufgabe des nationalen Gesetzgebers, eine möglichst schlanke und zugleich effektive nationale Aufsichtsstruktur einzurichten, die eine klare und EU-weit einheitliche Auslegung sicherstellt. Der Gesetzgeber sollte auch auf die Schaffung von Beratungsangeboten für betroffene Unternehmen hinwirken. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass ein verhältnismäßiges Sanktionsregime mit einem unbürokratischen und effektiven Streitbeilegungsmechanismus etabliert wird.

Betroffene Interessenbereiche (5)

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