Regelungsvorhaben
Reform §184b StGB
Angegeben von:
Stiftung Digitale Chancen (R004004)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Einflussnahme dahingehend, dass zukünftig Verfahren gemäß der Strafprozessordnung (wieder) eingestellt werden können, wenn erwachsene beschuldigte Personen nicht aus pädokriminellen Gründen, welche mit Paragraph 184b verfolgt werden sollen, handeln oder, wenn jugendliche beschuldigte Personen einvernehmlich miteinander und ohne die Rechte Dritter zu beeinträchtigen einschlägiges Material erstellen, besitzen und untereinander teilen. Einflussnahme dahingehend, der Intention des Abs. 118 der Allgemeinen Bemerkung Nr.25 zu folgen und das einvernehmliche Austauschen sexueller Inhalte unter Gleichaltrigen nicht zu kriminalisieren, sondern einvernehmliches Sexting grundsätzlich zu legalisieren.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10540 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]