Regelungsvorhaben

Reform der Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG

Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086) am 28.06.2024

Beschreibung:
Ausweitung der in § 87 Abs. 1 S. 1 AufenthG enthaltenen Ausnahmen der Übermittlungspflicht auf den Sozial- und Gesundheitsbereich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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