Regelungsvorhaben
Reform der Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Ausweitung der in § 87 Abs. 1 S. 1 AufenthG enthaltenen Ausnahmen der Übermittlungspflicht auf den Sozial- und Gesundheitsbereich.
- Migration [alle RV hierzu]