Regelungsvorhaben

Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften

Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086) am 28.06.2024

Beschreibung:
Änderung der gesetzlichen Regelungen in § 44 Abs. 2 a AsylG und § 53 Abs. 3 AsylG hinsichtlich einer Einführung der "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" als bundesweite Verbindlichkeit zum Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen; Fortführung der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern