Regelungsvorhaben
Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Änderung der gesetzlichen Regelungen in § 44 Abs. 2 a AsylG und § 53 Abs. 3 AsylG hinsichtlich einer Einführung der "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" als bundesweite Verbindlichkeit zum Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen; Fortführung der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“
- Migration [alle RV hierzu]