Regelungsvorhaben
Gewaltschutz von Migrant*innen im Aufenthaltsgesetz
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Verankerung einer gesetzlichen Regelung für Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt (u.a. § 31 Abs. 2 AufenthG, § 12a Abs. 5 AufenthG) mit dem Ziel eines eigenständigen Aufenthaltsrechts sowie der Streichung der Wohnsitzauflage für die Betroffenen.
- Migration [alle RV hierzu]