Regelungsvorhaben
Digitalgesetz
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Patient*innen müssen zu jeder Zeit die Hoheit über ihre Daten haben und z. B. die Verschattungs- und Löschungsrechte der Patient*innen in der ePA umfassend ausgestaltet sein sowie die Möglichkeit einer Kennzeichnung von Daten „nur für mich“ geschaffen werden muss. Darüber hinaus sollte die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen gewahrt bleiben. Die Patientenvertretung muss gestärkt werden, um die Rechte und Anliegen der Patient*innen besser bei der Digitalisierung zu berücksichtigen. Auch müssen für die Versicherten Schulungen für den Umgang mit digitalen Anwendungen angeboten werden. Auch müssen alle digitalen Entwicklungen barrierefrei zur Verfügung stehen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]