Regelungsvorhaben

Digitalgesetz

Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Patient*innen müssen zu jeder Zeit die Hoheit über ihre Daten haben und z. B. die Verschattungs- und Löschungsrechte der Patient*innen in der ePA umfassend ausgestaltet sein sowie die Möglichkeit einer Kennzeichnung von Daten „nur für mich“ geschaffen werden muss. Darüber hinaus sollte die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen gewahrt bleiben. Die Patientenvertretung muss gestärkt werden, um die Rechte und Anliegen der Patient*innen besser bei der Digitalisierung zu berücksichtigen. Auch müssen für die Versicherten Schulungen für den Umgang mit digitalen Anwendungen angeboten werden. Auch müssen alle digitalen Entwicklungen barrierefrei zur Verfügung stehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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