Regelungsvorhaben
Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurde in § 113c Absatz 8 SGB XI ergänzend vorgesehen, dass das BMG erstmals bis zum 30. Juni 2024 im Einvernehmen mit dem BMFSFJ und dem BMAS für diese Prüfung sog. Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen festlegt. Der Paritätische fordert zusammen mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden, dass die Zielwerte unterhalb von 80 % festgelegt werden, damit alle Einrichtungen die Vorgaben ad hoc erfüllen können. Zudem fordern wir die Berücksichtigung der bisher nicht vorgenommenen Differenzierungspraxis bei Qualifikationsniveaus 1 bis 3.
- Pflege [alle RV hierzu]